Nutzungsklassen: Grundlagen jeder Schimmelsanierung in Innenräumen

Nutzungsklassen gemäß UBA-Schimmelleitfaden (2017)

Mit der Veröffentlichung des UBA-Schimmelleitfadens im Jahr 2017 wurden erstmals vier Nutzungsklassen eingeführt. Diese dienen dazu, die hygienischen Anforderungen sowie den erforderlichen Umfang einer Schimmelsanierung eindeutig festzulegen. Die Einordnung eines Raumes erfolgt anhand seiner Nutzung, der Aufenthaltsdauer von Personen sowie der erforderlichen hygienischen Standards.

Nutzungsklasse I – sehr hohe hygienische Anforderungen

Der Nutzungsklasse I werden Bereiche zugeordnet, in denen selbst geringe mikrobielle Belastungen nicht tolerierbar sind.

Dazu gehören unter anderem:

  • medizinisch genutzte Räume
  • Bereiche zur Verarbeitung oder Lagerung von Lebensmitteln
  • Laborräume

In diesen Zonen gelten besonders strenge Hygienestandards, weshalb auch die Anforderungen an die Schimmelsanierung entsprechend hoch sind.

Nutzungsklasse II – übliche hygienische Anforderungen

Diese Klasse umfasst alle regelmäßig genutzten Innenräume, in denen sich Personen dauerhaft oder wiederkehrend aufhalten.

Typische Beispiele sind:

  • Wohnbereiche wie Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer
  • Büro- und Arbeitsräume
  • Nebenräume mit Luftverbindung zur Wohnebene, zum Beispiel:
    • Abstellräume
    • Speisekammern
    • über Treppen zugängliche Dachräume

Für Räume der Nutzungsklasse II ist ein vollständiges Entfernen des Schimmelbefalls erforderlich, einschließlich aller möglicherweise verdeckt betroffenen Bereiche.

Nutzungsklasse III – eingeschränkte hygienische Anforderungen

Zur Nutzungsklasse III zählen Räume, die nur selten genutzt werden und keinen Luftaustausch mit Räumen der Nutzungsklasse II haben.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Garagen
  • Keller mit separatem Zugang
  • selten genutzte Lagerräume ohne Verbindung zu Wohnräumen

Da von diesen Bereichen in der Regel keine unmittelbare gesundheitliche Gefährdung für Aufenthaltsräume ausgeht, können die Sanierungsanforderungen reduziert werden.

Nutzungsklasse IV – stark reduzierte hygienische Anforderungen

Diese Klasse betrifft vollständig abgeschlossene, luft- oder diffusionsdicht getrennte Bauteile und Hohlräume ohne Verbindung zur Raumluft.

Beispiele hierfür sind:

  • abgeschlossene Bauteilschichten nach DIN 4108-7
  • Installationsschächte oder Hohlräume hinter nicht belüfteten Verkleidungen
  • Hohlräume in fachgerecht abgedichteten Trockenbaukonstruktionen

Wichtiger Hinweis:
Bauteile innerhalb eines Gebäudes können nicht allein durch zusätzliche Abschottungsmaßnahmen künstlich der Nutzungsklasse IV zugeordnet werden. Ein Bauteil bleibt stets Bestandteil des Raumes, in dem es sich befindet. Eine Abschottung ersetzt daher keine sachgerechte Schimmelsanierung.

Sanierungsziele und Auswirkungen der Nutzungsklassen

Vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen ist das angestrebte Sanierungsziel gemeinsam mit dem Auftraggeber eindeutig festzulegen. Die jeweilige Nutzungsklasse bestimmt dabei den notwendigen Umfang der Maßnahmen:

  • Nutzungsklasse I und II: vollständige Entfernung des Schimmelbefalls inklusive aller betroffenen Materialschichten
  • Nutzungsklasse III und IV: ein reduzierter Sanierungsumfang ist zulässig, sofern keine Beeinträchtigung angrenzender Bereiche zu erwarten ist

Ein überhöhter Sanierungsstandard führt nicht zwangsläufig zu besseren Ergebnissen. So ist es beispielsweise nicht sinnvoll, einen Keller der Nutzungsklasse III nach den strengen Anforderungen der Nutzungsklasse II zu sanieren, wenn diese aufgrund der Bauweise oder Nutzung ohnehin nicht erreichbar sind.

Schutzmaßnahmen (PSA und Umgebungsschutz)

Wichtig:
Die geringeren Anforderungen der Nutzungsklassen III und IV beziehen sich ausschließlich auf den Sanierungsumfang – nicht auf die Schutzmaßnahmen.

Art und Umfang der Schutzmaßnahmen richten sich ausschließlich nach der jeweiligen Gefährdungsklasse, etwa dem Freisetzungsrisiko, der Schadensgröße oder der Materialbeschaffenheit. Diese sind unabhängig von der Nutzungsklasse vollständig und konsequent umzusetzen.

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