Ermittlung der Gefährdungsklassen

Bedeutung der Gefährdungsklassen bei Schimmelsanierungen
Die Einteilung in Gefährdungsklassen dient dazu, den erforderlichen Arbeitsschutz bei Schimmelsanierungen zu bestimmen. Sie ermöglicht eine realistische Einschätzung der gesundheitlichen Risiken und legt fest, welche Schutzmaßnahmen notwendig sind, um Arbeiten sicher durchzuführen und Belastungen für Beschäftigte zu minimieren. Auf dieser Grundlage lassen sich Sanierungsmaßnahmen gezielt planen und Risiken wirksam reduzieren.
Überblick über die Gefährdungsklassen
Gefährdungsklasse 1 – Basis-Schutzmaßnahmen
Allgemeine Maßnahmen:
- Sanierungsbereiche so vorbereiten, dass sie leicht zu reinigen sind (Abdecken oder Abkleben von Böden, Wänden und Einbauten)
- Arbeitsgeräte und Werkzeuge nach Abschluss der Tätigkeiten gründlich reinigen
- Anfallende Abfälle in geeigneten, geschlossenen Behältern sammeln
- Einhaltung grundlegender Hygieneregeln während der Arbeiten
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) nach Bedarf:
- Schutzhandschuhe bei Arbeiten mit Feuchtigkeit, z. B. Nitrilhandschuhe
- Augenschutz bei Überkopfarbeiten oder bei Spritzwasser
- Atemschutz ist in der Regel nicht erforderlich; bei kurzzeitigen Belastungsspitzen oder Überkopfarbeiten wird ein P2-Filter empfohlen
Gefährdungsklasse 2 – Tätigkeiten mit erhöhter Exposition
Kurzzeitige Arbeiten mit einer Dauer von bis zu zwei Stunden können der Gefährdungsklasse 2a zugeordnet werden. Dies schließt auch Reinigungsarbeiten im Sanierungsbereich ein.
Wird der Arbeitsbereich während der Maßnahme verlassen oder lassen sich die Bedingungen der Klasse 2a nicht einhalten, erfolgt die Einstufung in Gefährdungsklasse 2b.
Gefährdungsklasse 2a – erweiterte Schutzmaßnahmen
Zusätzliche Maßnahmen (ergänzend zu Klasse 1):
- Staubdichten Zugang zum Arbeitsbereich herstellen, z. B. mittels Folientür mit Reißverschluss, und den Bereich deutlich kennzeichnen
- Sanierungsfläche möglichst klein halten; größere Räume gegebenenfalls unterteilen
- Öffnungen zu angrenzenden Räumen luftdicht abkleben
- Verlassen des Arbeitsbereichs erst nach vollständiger Reinigung; bei Bedarf Einrichtung einer Schleuse
Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
- Schutzanzug: staubdichter Chemikalienschutzanzug (Kategorie III, Typ 5/6); vor dem Verlassen absaugen oder feucht abwischen, anschließend verpacken und entsorgen, nicht im sauberen Bereich ablegen
- Atemschutz: P2-Filter, z. B. FFP2-Masken oder Halbmasken mit P2-Filter
- Fußschutz: leicht zu reinigende Sicherheitsschuhe oder Überziehschuhe; bei Kontakt mit Schmutzwasser flüssigkeitsdichte, rutschhemmende Schuhe (z. B. S5-Gummistiefel); Reinigung vor Verlassen des kontaminierten Bereichs oder Ablegen der Überziehschuhe
Gefährdungsklasse 2b – erhöhte Schutzanforderungen
Zusätzliche Maßnahmen (ergänzend zu Klasse 1 und 2a):
- Klare Trennung zwischen kontaminiertem Bereich (Schwarzbereich) und sauberem Bereich (Weißbereich)
- Übergang über eine Ein-Kammer-Schleuse oder einen vorgelagerten Raum
- Sicherstellung einer technischen Lüftung zur effektiven Durchlüftung des Arbeitsbereichs
- In kleineren Räumen kann ein dauerhaft betriebener Sauger oder Entstauber ausreichend sein, sofern die Abluft nach außen geführt wird
Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
- Atemschutz mit Gebläseunterstützung wird empfohlen, da er den Atemwiderstand reduziert
- Geeignete Systeme sind Atemschutzmasken der Klasse TM2P oder Atemschutzhauben der Klasse TH2P
Gefährdungsklasse 3 – sehr hohe Exposition
Diese Klasse umfasst Tätigkeiten mit besonders hoher Belastung, unabhängig von der Dauer der Sanierungsarbeiten.
Zusätzliche Maßnahmen (ergänzend zu Klasse 1 und 2):
- Einsatz einer Ein-Kammer-Personenschleuse mit kontrolliertem Luftwechsel
- Zuluftführung aus dem Weißbereich über die Schleuse oder Betrieb eines Saugers bzw. Entstaubers im Schleusenbereich
- Bei erhöhten Anforderungen gegebenenfalls Nutzung einer Mehrkammer-Schleuse
- Technische Lüftung zur Aufrechterhaltung eines ausreichenden Unterdrucks im Sanierungsbereich
Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
- Atemschutz mit P3-Filter; gebläseunterstützte Geräte werden empfohlen
- Geeignet sind Masken der Klasse TM3P oder Atemschutzhauben der Klasse TH3P
- Bei Verwendung von Halbmasken ist zusätzlich eine staubdichte Schutzbrille zum Schutz der Augen erforderlich
Bewertung der Gefährdung
Die Einstufung der Gefährdungsklasse bei Schimmelsanierungen beschreibt die Belastung, der eine Person während der Arbeiten ausgesetzt ist. Grundlage der Bewertung sind zwei entscheidende Faktoren:
die Höhe der Exposition gegenüber Schimmelpilzen sowie die Dauer der Tätigkeit. Beide Aspekte bestimmen gemeinsam das erforderliche Schutzniveau.
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