ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Unterböhl 29
55218 Ingelheim am Rhein

christoph@malermeister-ries.de

Tel.: 0 61 32 – 97 75 95 5 Mobile: 01 57 – 53 22 37 50

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
Vertragsgrundlage für alle von mir (Auftragnehmer) übernommenen Aufträge sind die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sowie die Regelungen der VOB Teil B und Teil C. Die beauftragten Arbeiten werden gemäß der aktuellen DIN 18363 des VOB Teil C durchgeführt.

Die VOB kann jederzeit vor Ort eingesehen werden oder zur Verfügung gestellt werden.

II. Angebot und Preis
1. Angebote sind für den Zeitraum von zwei Wochen verbindlich.

2. Die Preise berechnen sich nach Aufmaß des Auftragnehmers. Soweit kein Pauschalpreis vereinbart wurde, werden die geleisteten Stunden mit einem separaten Stundenzettel nachgewiesen. Fahrtkosten, Ladezeiten, Werkstattarbeiten und Maschinenkosten sind ebenfalls auf Stundenbasis zu ersetzen und werden mit einem Stundenzettel nachgewiesen.

3. Beauftragte Mehrarbeiten werden abweichend vom Angebot nach Rücksprache mit dem Auftraggeber mit einem Stundenlohn von 60,00 € zzgl. Umsatzsteuer zzgl. Materialkosten berechnet.

4. Der Auftraggeber ist berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe von 30% des Angebotes nach Einrichtung der Baustelle zu fordern. Diese Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen fällig. Er ist ebenfalls berechtigt, weitere Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt zu fordern.

5. Nach Abnahme der Arbeiten wird unverzüglich eine Schlussrechnung erstellt. Diese ist binnen 14 Tagen fällig.

III. Angebots- und Entwurfsunterlagen
1. Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne meine Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurück zu geben. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung kann schriftlich durch den Auftragnehmer im Einzelfall gestattet werden.

2. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

3. Für die Erstellung eines detaillierten Kostenvoranschlages berechne ich einmalig 150,00 € zzgl. Umsatzsteuer. Sollte der Auftrag erteilt werden, werden die Kosten in die Rechnung eingepreist.

IV. Einrichtung der Baustelle
1. Die Bereitstellung der Wasser- und Stromversorgung sowie einer Toilette obliegt dem Auftraggeber. Auf Wunsch des Auftraggebers kann nach vorheriger Absprache durch den Auftragnehmer eine Bautoilette gestellt werden. Die Kosten hierfür sind vom Auftraggeber zu tragen.

2. Die weitere Einrichtung der Baustelle erfolgt durch den Auftragnehmer. Nach Einrichtung kann eine Abschlagszahlung gefordert werden.

V. Eigentumsvorbehalte und Werkunternehmerpfandrecht
1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.

2. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen.

3. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an den Auftragnehmer.

5. An den vom Auftraggeber zur Bearbeitung eingebrachten und überlassenen beweglichen Sachen hat der Auftragnehmer bis zur vollständigen Bezahlung ein Werkunternehmerpfandrecht i. S. d. § 647 BGB.

VI. Abnahme
1. Nach Fertigstellung des Werkes ist unverzüglich eine Abnahme durchzuführen.

2. Sollte die Abnahme durch den Auftraggeber verhindert werden, gilt das Gewerk innerhalb von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung als abgenommen.

3. Nimmt der Auftraggeber das Gewerk in Gebrauch, gilt eine Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen ebenfalls als erfolgt.

VII. Gewährleistung
1. Meine Leistungen werden nach den Regeln der Technik durchgeführt, siehe hierfür die Bestimmungen der VOB Teil C.

2. Mängel verjähren innerhalb von zwei Jahren nach Abnahme des Werkes.

VIII. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.